Stadt Wien und Land Niederösterreich müssen Journalisten Zugang zu Daten gewähren

Das Land Niederösterreich muss Beschlüsse die Dr. Erwin Pröll Privatstiftung herausgeben.
Das Land Niederösterreich muss Beschlüsse die Dr. Erwin Pröll Privatstiftung herausgeben. Herbert Pfarrhofer
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Das Forum für Informationsfreiheit hat einen wichtigen Etappensieg auf dem Weg für mehr Informationszugang bei Behörden errungen. Journalisten müssen Zugang zu Dokumenten erhalten.

Die Entscheidung kommt zu einem passenden Zeitpunkt. Gerade erst hatte Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) im ORF die Aufdeckerarbeit von Medien in der BVT-Affäre kritisiert. Was die Chefredakteure von „Standard“, „Presse“, „Kurier“, „Profil“ und „News“ am vergangenen Wochenende dazu veranlasst hat, deutlich auf Wert und Wichtigkeit von Meinungsfreiheit und Aufklärungspflicht der Journalisten hinzuweisen. Rückendeckung bekommt die Branche nun durch zwei richtungsweisende Urteile, die Behörden künftig zu mehr Transparenz verpflichten. Das Forum Informationsfreiheit (FOI) spricht von „großen Schritten“ für Journalisten und einem „Etappensieg gegen das Amtsgeheimnis“. Seit Dezember 2010 arbeitet die NGO (seit September 2013 unter dem jetzigen Namen, davor unter transparenzgesetz.at) daran, das Recht auf Information in Österreich zu etablieren.

Konkret gewann das FOI in zwei Verfahren, einmal vor dem höchstgerichtlichen Verwaltungsgerichtshof gegen die Stadt Wien und ein weiteres Mal vor dem Landesverwaltungsgericht in St. Pölten gegen das Land Niederösterreich. In beiden Fällen wollte der Journalist und Mitgründer des FOI, Markus Hametner, der derzeit bei "Addendum" arbeitet und als @fin twitter (siehe Tweet unten), Zugang zu Dokumenten der Verwaltung, in beiden Fällen lehnten die Behörden das ab, Hametner klagte daraufhin vor den Gerichten und bekam in beiden Fällen Recht. Der Verwaltungsgerichtshof stärkt mit dieser Grundsatzentscheidung das Recht auf Information von „Watchdogs“ - also Journalisten, Meinungsbildnern, Bloggern und NGOs. Die Behörden werden damit nicht nur zur Auskunft, sondern in bestimmten Fällen auch zur Herausgabe von Dokumenten verpflichtet. Diese Zugangsverpflichtung zu Dokumenten fehlte bisher im österreichischen Auskunftspflichtgesetz. Der Verwaltungsgerichtshof hat nun erkannt, dass diese aber sehr oft geboten sei. Behörden können in Zukunft also nicht mehr behaupten, die Übermittlung von Dokumentkopien wäre nicht rechtens.

Was heißt das für die beiden konkreten Fälle, die die Verfahren ausgelöst haben? Die Stadt Wien muss dem Urteil folgen und die Anfrage von Journalist Hametner nach dem Wortlaut von Einsparungsvorschlägen und den zugehörigen Prüfungsergebnissen beantworten. Der zweite Fall betrifft die Landesregierung Niederösterreich. Hier hatte Hametner die Übermittlung der Tagesordnung und Beschlüsse der Landesregierung beantragt, um den Beschluss der Landesförderungen an die Dr. Erwin Pröll Privatstiftung nachzuvollziehen, deren Millionen-Subventionen Anfang des Jahres 2017 Thema waren. Das Landesverwaltungsgericht entschied nun, dass Beschlüsse der Landesregierung nicht pauschal geheimgehalten werden dürfen. Das Forum Informationsfreiheit berichtet zudem, dass zur entscheidenden Verhandlung vor dem Landesverwaltungsgericht kein Vertreter des Landes erschienen war. Allerdings wurden Kopien der entsprechenden Beschlüsse mittlerweile in einem dicken Paket per Post übermittelt. 

Die beiden Urteile haben am Montag eine Vielzahl positiver und geradezu jubelnder Kommentare ausgelöst, von "ZiB 2"-Moderator Armin Wolf bis "Falter"-Chefredakteur Florian Klenk.

>> Mehr Informationen zum Forum Informationsfreiheit.

>> Presseaussendung des VwGH.

>> Die Entscheidung des VwGH im Volltext.

>> Die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichtshofs St. Pölten im Volltext

(awa)

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