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CETA: Zusatzerklärungen sind nur eine Karotte vor der Nase

Gefahren des Abkommens können nur durch echte Änderungen des Vertragstextes beseitigt werden

Für Attac Österreich sind die geplanten CETA-Zusatzerklärungen – sei es „zum besseren Verständnis“ oder „für weitere Untersuchungen“ -  nur eine Karotte vor der Nase der Menschen um das Abkommen gegen ihren Widerstand durchzusetzen. „Wir haben den CETA-Vertrag genau analysiert. Die demokratie-, umwelt- und sozialpolitischen sowie arbeitsrechtlichen Gefahren des Abkommens sind schwarz auf weiß im Vertragstext belegt - sie können nur durch echte Änderungen des Textes beseitigt werden. Dazu müsste zunächst jedoch die Unterzeichnung abgesagt werden“, erklärt Alexandra Strickner von Attac Österreich.

Attac fordert von Wirtschaftsminister Mitterlehner, auf Ablenkungsmanöver wie die geplanten Zusatzerklärungen zu verzichten. „Mitterlehner muss beim EU-Handelsministerrat in Bratislava deutlich machen, dass es in der Bundesregierung keine Mehrheit für CETA gibt und Österreich daher dem Vertrag nicht zustimmen kann“, fordert Strickner.

Beispiel Investitionsschutz:

Mit einer Zusatzerklärung soll festgehalten werden, dass die Investitionsschutzgerichte unabhängig sind und dass es dazu ein Monitoring geben soll. Damit wird die Möglichkeit von Investorenklagen aber nicht aus CETA gestrichen, sie bleibt weiterhin enthalten. Denn entscheidend sind Artikel 8.10. und 8.12. des Vertrages in denen Investoren weitreichende Schutzstandards wie „gerechte und billige Behandlung“ und der Schutz vor „indirekter Enteignung“ zugestanden werden. Konzerne können damit Entschädigungen für Gesetze einklagen, die aus ihrer Sicht Investitionen und zukünftige Gewinnerwartungen schmälern. Auch die im Vertragstext enthaltenen Formulierungen zur staatlichen Regulierungsfreiheit verhindern keinesfalls horrende Schadenersatzurteile. SchiedsrichterInnen können sich stets darauf berufen, dass ihre Urteile technisch gesehen „nur“ Entschädigungen, aber keine Änderung der Gesetze verlangen. Zudem gibt es bereits viele Erfahrungen, dass Klagerechte von Investoren als Drohung eingesetzt werden, um neue Regulierungen im öffentlichen Interesse zu bekämpfen. „Der Investitionsschutz muss völlig aus CETA gestrichen werden“, erklärt Alexandra Strickner von Attac Österreich.

Beispiel Daseinesvorsorge:

Mit CETA wird der politische Gestaltungsspielraum von Kommunen bei der Daseinsvorsorge massiv eingeschränkt. Die enge Definition der Ausnahme von öffentlichen Dienstleistungen in CETA gilt nur für jene Bereiche, die ausschließlich vom Staat und nicht im Wettbewerb erbracht werden. Abwasserentsorgung, Abfallwirtschaft, Verkehrsdienstleistungen, Systeme der sozialen Sicherheit, sozialer Wohnbau, Gesundheit oder Energie sind somit nicht - oder nur sehr lückenhaft - von Ausnahmen erfasst. Vor möglichen Konzernklagen sind öffentliche Dienste überhaupt nicht ausgenommen. Estland wurde von einem britischen Wasserkonzern auf 90 Millionen Euro Schadensersatz verklagt, weil es sich weigerte die Wasserpreise des städtischen Wasserversorgers zu erhöhen, an dem der Konzern Anteile hält.

Beispiel Regulatorische Kooperation:

CETA würde eine Reihe weiterer Institutionen und Prozesse schaffen, die Regulierungshoheit der Parlamente und damit die Demokratie schwächen. Der „Gemeinsame CETA Ausschuss“ etwa - bestehend aus VertreterInnen der EU und Kanadas -  ist nicht nur für die Umsetzung des Abkommens verantwortlich. Er kann auch Tatbestände des Investitionskapitels erweitern, Ausschüsse ein- und absetzen und deren Aufgabenbereich definieren sowie die meisten Annexe und Protokolle des Abkommens ändern - ohne dabei das EU-Parlament oder nationaler Parlamente einbinden zu müssen.  Somit können Vertragsinhalte nach der Ratifikation durch den CETA Ausschuss ohne Öffentlichkeit und ohne demokratische Beteiligung der Parlamente verändert werden.