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Pro-CETA-Fraktion beschädigt das Europäische Parlament

Mehrheit lehnt rechtliche Prüfung durch den EuGh ab /Parlament hält an Eilverfahren fest.

Eine Mehrheit im EU-Parlament hat heute abgelehnt, CETA dem Europäischen Gerichtshof zur Prüfung auf dessen Vereinbarkeit mit EU-Recht vorzulegen. „Die Mehrheit der Abgeordneten – darunter jene von ÖVP und NEOS –  verzichten auf die Klärung eines demokratischen Mindeststandards, um CETA möglichst rasch durchwinken zu können. Sie übergehen dabei die vielen Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Vertrags, wie sie etwa vom Deutschen Richterbund, der europäischen Richtervereinigung oder 101 europäischen Rechts-ProfessorInnen formuliert wurden“, kritisiert Alexandra Strickner von Attac Österreich. (1)

Eilverfahren spielt Nationalisten und Rechtsextremen in die Hände

Die CETA-Befürworter im EU-Parlament halten weiter an ihrer Strategie fest, das Abkommen mit so wenig demokratischer Debatte wie möglich voranzutreiben. (2) CETA soll voraussichtlich schon am 14. Dezember im EU-Parlament beschlossen werden. Die EU-Abgeordneten hätten somit weniger als zwei Monate Zeit, um die 1.600 Seiten des Vertrages zu debattieren. „Die Verantwortlichen beschädigen mit diesem Eilverfahren das Europäische Parlament. Sie spielen damit auch dem Aufstieg nationalistischer und rechtsextremer Kräften in die Hände“, kritisiert Strickner. „Nur eine Handelspolitik, die Menschen und Umwelt ins Zentrum rückt, kann das Vertrauen der Menschen zurückgewinnen. Die Lehre aus CETA ist, dass die europäische Handels- und Investitionspolitik einen transparenten und demokratischen Prozess benötigt, der alle Parlamente und die Zivilgesellschaft von Beginn an involviert.“

Attac fordert EU-Parlament auf CETA abzulehnen

Attac fordert die EU-Abgeordneten auf, CETA bei der kommenden Plenarabstimmung abzulehnen. „Das EU-Parlament darf sich ein derartiges Eilverfahren schon aus Selbstachtung nicht gefallen lassen. Zudem haben Eingriffe in gesellschaftliche Standards, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit grundsätzlich nichts in Handelsverträgen zu suchen“,  erklärt Strickner.


(1) Deutscher Richterbund: bit.ly/2fTdY3Y


Europäische Richtervereinigung: bit.ly/2g8AifC


101 EU-RechtsprofessorInnen: bit.ly/2e0h89V





(2) Der zuständige Handelsausschuss wollte etwa verhindern, dass andere Ausschüsse sich an der Analyse des Abkommens beteiligen. Als die Ausschüsse für Umwelt sowie Soziales und Beschäftigung von sich aus aktiv wurden, untersagte ihnen das EP-Präsidium eine Stellungnahme. Das Verbot wurde nach heftigen Protesten der Zivilgesellschaft zwar zurückgenommen, doch die nötige Zeit für eine gründliche Analyse erhalten die Ausschüsse dennoch nicht.