Vier Jahre ist es her, dass in Bangladesch das Rana-Plaza-Gebäude einstürzte. Dabei kamen mehr als 1.100 Menschen ums Leben, hauptsächlich Arbeiterinnen aus Textilfabriken, die für europäische Modekonzerne produzierten, darunter auch die beiden französischen Einzelhandelsketten Auchan und Carrefour.

Am Dienstag hat die französische Nationalversammlung nun nach langem Ringen mit dem Senat ein Gesetz verabschiedet, das Fälle wie diesen in Zukunft vermeiden soll: das Gesetz über unternehmerische Sorgfaltspflichten (Loi relative au devoir de vigilance des sociétés mères et des entreprises donneuses d'ordre). Es ist in seiner Tragweite für den Bereich Wirtschaft und Menschenrechte bislang einzigartig.

Das Gesetz verpflichtet große französische Unternehmen dazu, mit angemessenen Maßnahmen Menschenrechts- und Umweltrisiken zu identifizieren und diesen vorzubeugen sowie öffentlich Rechenschaft darüber abzulegen. Verletzungen dieser Pflicht können mit einem Bußgeld von bis zu zehn Millionen Euro geahndet werden. Die Buße kann auf bis zu dreißig Millionen Euro erhöht werden, falls die Pflichtverletzung tatsächlich Menschenrechtsverletzungen nach sich zieht. Jede Person mit einem begründeten Interesse ist berechtigt, zu klagen.

Das neue französische Gesetz – ein Meilenstein

Bedeutsam ist das Gesetz, das François Hollande bereits als Präsidentschaftskandidat versprach, aus zwei Gründen: Zum einen bricht es mit dem in Europa vorherrschenden Politikansatz, der bei der Regulierung von Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmen vor allem auf freiwillige Selbstregulierung und Marktmechanismen setzt. Auch die deutsche Regierung folgt eher diesem Ansatz.

Die meisten europäischen Staaten beschränken sich in ihrer Politik bislang vor allem darauf, das freiwillige unternehmerische Engagement im Rahmen von Corporate-Social-Responsibility-Instrumenten zu unterstützen und Transparenz zu schaffen. So wollen sie Konsumenten und Investoren in die Lage versetzen, ihre Entscheidungen auf der Grundlage von Menschenrechtskriterien zu treffen. Zudem erwägen einige europäische Regierungen, die öffentliche Beschaffung und das Subventionswesen stärker an solche Kriterien zu knüpfen.

Mit dem neuen französischen Gesetz liegt in Europa jetzt erstmals ein weitreichendes Instrument vor, das Unternehmen verbindliche menschenrechtliche Sorgfaltspflichten auferlegt und es ermöglicht, sie für unverantwortliche Geschäftspraktiken haftbar zu machen. Für diese Art von Instrument haben sich Teile der europäischen Zivilgesellschaft seit langer Zeit stark gemacht.

Der zweite Grund für die Bedeutsamkeit des Gesetzes ist: Es bezieht sich nicht nur auf die menschenrechtlichen Risiken, die aufgrund der Aktivitäten des eigenen Unternehmens entstehen, sondern auch auf die Aktivitäten von Tochtergesellschaften und unabhängigen Zulieferbetrieben, mit denen das Unternehmen eine etablierte Geschäftsbeziehung unterhält.

Ein Unternehmen wie Carrefour kann in Zukunft also für Menschenrechtsverstöße in bangladeschischen Textilfabriken in Haftung genommen werden, sofern es angemessene Sorgfaltsmaßnahmen unterlässt. Damit rüttelt das Gesetz am gesellschaftsrechtlichen Fundament der wirtschaftlichen Globalisierung, demzufolge Unternehmen grundsätzlich nicht für durch Tochter- und Zulieferunternehmen verursachte Schäden haften, selbst wenn diese Unternehmen faktisch unter ihrer Kontrolle stehen. Die Externalisierung menschenrechtlicher und ökologischer Risiken auf Unternehmen in Entwicklungs- und Schwellenländern wird erschwert.

Frankreich geht voran, jetzt ist Europa gefragt

Die Wirkung des Gesetzes wird stark von seiner Auslegung abhängen. Insbesondere muss geklärt werden, worin diese angemessenen Sorgfaltsmaßnahmen entlang der Lieferkette genau bestehen. Ohne Zweifel macht Frankreich mit der Verabschiedung des Gesetzes aber einen großen Schritt. Es ermöglicht, die Aktivitäten europäischer Unternehmen in Staaten, in denen Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung in der Wirtschaft auf der Tagesordnung stehen, besser zu regulieren.

Nun ist es an Frankreichs europäischen Partnern, dafür zu sorgen, dass die Grande Nation diesen wichtigen Beitrag zum globalen Umwelt- und Menschenrechtsschutz nicht mit Einbußen bei der Wettbewerbsfähigkeit ihrer Unternehmen bezahlen muss. Dies gilt insbesondere für Deutschland. Die größte europäische Volkswirtschaft hat in ihrem Nationalen Aktionsplan zu Wirtschaft und Menschenrechten vom Dezember 2016 immerhin einen Prüfauftrag für die Einführung gesetzlicher menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten für Unternehmen formuliert. Frankreich macht vor, wie dieser nächste Schritt aussehen könnte.