Also sprach Innenminister Herbert Kickl in seinem mittlerweile berüchtigten Auftritt im ORF-"Report": "Das sind selbsternannte Aufdecker, das sind gewisse Medien, die sich jeden Tag darum bemühen, irgendwelche Dinge, die als geheim eingestuft sind, in die Öffentlichkeit zu bringen."

Kickl meinte damit das völlige Desaster bei seinem Überfall auf den Verfassungsschutz. Aber der Verwaltungsgerichtshof hat ihm – in einer anderen Causa, aber grundsätzlich – eine gebührende Antwort gegeben. Der Verwaltungsgerichtshof sagte: Es bestehe für Behörden grundsätzlich die Verpflichtung, auch Einblick in Dokumente zu gewähren. Und das Argument, es wäre rechtswidrig, das zu tun, gelte nicht. Vor allem ist laut Verwaltungsgerichtshof die Auskunft zu gewähren, wenn "zum Beispiel Anfragen als relevanter Vorbereitungsschritt für journalistische Aktivitäten zu sehen sind". Das heißt immer noch nicht, dass das Amtsgeheimnis total gefallen ist. Aber der Verwaltungsgerichtshof verpflichtet Behörden zur Abwägung zwischen Geheimhaltungs- und Öffentlichkeitsinteresse, wobei im Zweifel das Öffentlichkeitsinteresse überwiegen muss. Eine etwaige Geheimhaltung müsse "in einer demokratischen Gesellschaft" sowohl notwendig als auch verhältnismäßig sein.

Gut, dass die Kickl-Truppe im Innenministerium an diese demokratischen Mindeststandards erinnert wird. (Hans Rauscher, 2.7.2018)