Im deutschen Ausländerzentralregister waren zum Stichtag, dem 31. Juli dieses Jahres, 1.475 minderjährige Ausländer mit dem Familienstand "verheiratet" gespeichert. Das ergab eine Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Grünen, über die die Zeitungen der Funke Mediengruppe berichten. Die Behörden gingen davon aus, dass die Dunkelziffer bei den sogenannten Kinderehen höher sei.

664 der verheirateten Minderjährigen stammen laut Innenministerium aus Syrien. Weitere Herkunftsstaaten seien Afghanistan (157), der Irak (100), sowie die EU-Mitgliedstaaten Bulgarien (65), Polen (41), Rumänien (33) und Griechenland (32). Die 1.152 Mädchen unter den verheirateten Minderjährigen bildeten dabei die deutlich größere Gruppe als die Jungen.

994 der Verheirateten sind laut dem Medienbericht zwischen 16 und 18 Jahre alt. 361 verheiratete Kinder seien jünger als 14 Jahre. Nur 26 der registrierten Personen hätten ein unbefristetes Aufenthaltsrecht, 516 ein befristetes Aufenthaltsrecht.

In Deutschland ist eine Heirat von Minderjährigen ab 16 Jahren erlaubt, wenn ein Partner volljährig ist und die Erziehungsberechtigten der Eheschließung zustimmen. Bisher werden Kinderehen in Deutschland dann nicht anerkannt, wenn ein Partner jünger als 14 Jahre ist. Bei Ehen, die zwischen 14-jährigen oder älteren Minderjährigen geschlossen wurden, haben die Gerichte einen Ermessensspielraum.

Das Oberlandesgericht Bamberg hatte im Mai die Ehe einer Syrerin, die im Alter von 14 mit einem Cousin verheiratet worden war, anerkannt. Mehrere Medien hatten in der Vergangenheit über einen Anstieg der Kinderehen durch den Zuzug von Flüchtlingen in Deutschland berichtet. In Deutschland wird seitdem debattiert, ob solche Kinderehen im Widerspruch zu den Grundrechten stehen.

Die Unionsfraktion forderte im Bundestag ein schärferes Vorgehen gegen Kinderehen. "Die Aufhebung von Auslandskinderehen muss künftig der Grundsatz sein", zitierte die Passauer Neue Presse aus einem Strategiepapier der Abgeordneten von CDU und CSU. "Wenn das Jugendamt Kenntnis von einer Kinderehe erlangt, muss es künftig einen Antrag auf Aufhebung der Ehe stellen". Zudem verlangt das Papier, dass künftig deutsches Recht gelten müsse, wenn zwei ausländische Staatsangehörige hier heiraten wollen. Bisher gelte für den rechtswirksamen Abschluss von Ehen mit Auslandsbezug das Recht des Staates, dem der jeweilige Verlobte bei Eheschließung angehöre. Für Ehen in Deutschland müsse die Altersgrenze zudem auf 18 Jahre angehoben werden.