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Attac zu CETA-EuGH-Urteil: Nicht alles was legal ist, ist auch legitim

Bereits mehr als 550.000 Menschen fordern grundsätzliches Aus für ISDS

Der Europäische Gerichtshof hat heute entschieden dass Sonderklagerechte für Konzerne (ISDS) in CETA kompatibel mit EU-Recht sind. (1) Dazu erklärt Alexandra Strickner von Attac Österreich: "Nicht alles was legal ist, ist auch legitim. Für uns ist klar, dass Sonderklagerechte für Konzerne nicht kompatibel mit der Demokratie, dem Klimaschutz sowie Sozial- und Arbeitsrechten sind. Sie höhlen zudem den Rechtsstaat aus.“ Wie zahlreiche Fälle zeigen, schränken sie den politischen Handlungsspielraum von Regierungen für dringend notwendige Maßnahmen zum Schutz des Klimas, von ArbeitnehmerInnen und für die Verringerung von Ungleichheit ein. (2) „Unser politischer Kampf gegen Sonderklagerechte für Konzerne geht weiter.“

Attac fordert ISDS grundsätzlich in allen EU-Verträgen abzuschaffen. Die EU-weite Petition „Rechte für Menschen, Regeln für Konzerne - Stopp ISDS“ fordert neben dem Aus für ISDS auch verbindliche Regeln, mit denen Konzerne weltweit für Menschenrechtsverletzungen zur Rechenschaft gezogen werden können. Sie wurde bereits von mehr als 550.000 Menschen unterzeichnet. www.attac.at/stopp-isds

CETA ist noch lange nicht durch

Mit dem heutigen Urteil ist kann CETA jedoch noch lange nicht vollständig umgesetzt werden. Das Abkommen muss noch in zahlreichen nationalen Parlamenten ratifiziert werden. In vielen Ländern gibt es weiterhin Widerstand. In Deutschland zum Beispiel ist noch ein Urteil zu einer Beschwerde gegen CETA vor dem Bundesverfassungsgericht ausständig.

(1) Bereits die Prüfung war ein Ergebnis des breiten europäischen Widerstandes gegen CETA. Nachdem die belgische Region Wallonien der Unterzeichnung von CETA widersprochen hatte, konnte Belgien CETA zunächst nicht ratifizieren. Daraufhin wurde im Oktober 2016 eine Vereinbarung zwischen den belgischen Regionalregierungen und der Zentralregierung getroffen, in der die Bedingungen für die Unterzeichnung von CETA festgelegt wurden. Eine der Bedingungen war es, dass sich Belgien an den EuGH wendet, um das Schiedsgerichtssystem überprüfen zu lassen. Der EuGH sollte die Vereinbarkeit der Europäischen Verträge und Grundrechte mit dem in CETA vorgesehenen Investitionsgerichtssystem (ICS) klären.  (2)  Siehe zum Beispiel neue Studie von Powershift: Under Pressure: Mit Konzernklagen gegen Umweltschutz: bit.ly/2G8mgnZ

Gerechter Welthandel