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Leipzig: 67-facher Kindesmissbrauch – keine Haftstrafe für irakischen Asylbewerber?

Leipzig: 67-facher Kindesmissbrauch – keine Haftstrafe für irakischen Asylbewerber?
Der Angeklagte Iraker Majid Al-K. verbirgt sein Gesicht.

Ein Iraker, der sich nach zweifelsfreier Überzeugung der Staatsanwaltschaft des 67-fachen schwersten sexuellen Kindesmissbrauchs schuldig gemacht hat, hat vor Gericht einen Kreislaufkollaps vorgetäuscht. Majid Al-K. versuchte somit offenbar, einer Haftstrafe zu entgehen. Der skrupellose Sextäter wurde zunächst in die Uniklinik Leipzig gebracht, der Prozess droht nun zu platzen.

von Benjamin Dankert

Majid Al-K. muss sich seit dem 16. April 2019 wegen Vergewaltigung und schweren sexuellen Missbrauchs vor dem Landgericht Leipzig verantworten. Der 48-jährige Zuwanderer hat sich nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft über 2 Jahre hinweg immer wieder an einem minderjährigen Jungen vergangen. Auf sein Konto gehen demnach 67 Fälle schwersten sexuellen Kindesmissbrauchs, in 33 Fällen in Tateinheit mit Vergewaltigung.

Zu den Tatzeiten war das Opfer gerade einmal zwischen 12 und 14 Jahre alt. Wie die Leipziger Volkszeitung berichtet, lebte der Junge ohne Eltern in einer Einrichtung in Leipzig. Der irakische Angeklagte hatte den Buben zwischen Sommer 2016 und Juli 2018 nach Erkenntnissen der Ermittler immer wieder in ein Wäldchen am Kulkwitzer See oder in die Wohnung eines Bekannten in der Klingenstraße gelockt, um ihn dort zu missbrauchen.

Pikant: Majid Al-K. ist selbst verheiratet, das hielt ihn jedoch nicht davon ab, seinen widerwärtigen Sexualtrieb hemmungslos auszuleben. Das minderjährige Opfer konsumierte gesicherten Informationen zufolge regelmäßig Marihuana. „Diese Situation nutzte der Angeklagte aus“, so die Staatsanwaltschaft. Der irakische Triebtäter hatte dem Jungen als Ausgleich für die sexuellen Handlungen regelmäßig Drogen, Alkohol und Geld zugesteckt.

Am Landgericht Leipzig ereigneten sich nun filmreife Szenen. Während seines sogenannten letzten Wortes vor der Urteilsverkündung am Mittwochnachmittag täusche der Iraker plötzlich einen Zusammenbruch vor. Er ließ sich einfach vom Stuhl fallen, inszenierte einen Kreislaufkollaps. Es ist wenig verwunderlich, dass der orientalische Sextourist nicht ins Gefängnis wollte. Zu seiner Verwunderung fiel der obligatorische Migrationsbonus seitens der BRD-Justiz diesmal nämlich unverhältnismäßig gering aus.

Die Staatsanwaltschaft hatte ganze sechseinhalb Jahre Haft für den importierten Kinderschänder gefordert, die Verteidigung hingegen Freispruch. Majid Al-K. wies alle Schuld von sich – und sein diabolischer Plan ging zunächst auf. Die Verhandlung wurde unverzüglich abgebrochen und der Iraker in die Leipziger Uniklinik chauffiert. Sollte er am nächsten Mittwoch, dem 17. Juli, nicht wieder verhandlungsfähig sein, droht der Prozess endgültig zu platzen.

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