Verbindliche Regeln für Konzerne weltweit!

Für ein UN-Abkommen für Wirtschaft und Menschenrechte!

Ob bei der Herstellung unserer Bekleidung, der industriellen Landwirtschaft oder dem Abbau von Rohstoffen: Die Aktivitäten transnationaler Konzerne führen immer wieder zu Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden. Wenn ein ausländisches Tochterunternehmen gegen Menschenrechte verstößt, kann der Mutterkonzern in der Regel nicht zur Verantwortung gezogen werden. Opfern steht meist nur der nationale Rechtsweg in jenem Land offen, in dem die Menschenrechtsverstöße begangen werden. Sie haben wenige bis gar keine rechtlichen Möglichkeiten sich zu wehren und Entschädigung und Wiedergutmachung zu erhalten. Das muss sich ändern!

Wir brauchen Spielregeln und Institutionen, die Menschenrechte effektiv schützen und Konzernen klare Grenzen setzen. Wir brauchen ein verbindliches UN-Abkommen für Wirtschaft und Menschenrechte, das transnational agierende Unternehmen zur Einhaltung von Menschenrechten verpflichtet. Die EU Kommission und die EU Mitgliedsländer stehen verbindlichen Regeln für Konzerne auf UN-Ebene nach wie vor skeptisch bis ablehnend gegenüber. Daher ist weiterhin der Druck der weltweiten Zivilgesellschaft nötig, um diesen Prozess voranzubringen.

Was bisher geschah

In der UNO wird seit 2014 auf Initiative von Ecuador und Südafrika ein verbindliches Abkommen für Wirtschaft und Menschenrechte verhandelt. Es sieht vor, dass Konzerne dort, wo sie ihren Stammsitz haben, für die Einhaltung der Menschenrechte zur Verantwortung gezogen werden können. Und zwar auch dann, wenn es sich um Tochterunternehmen oder abhängige Zulieferfirmen im Globalen Süden handelt. Damit können Betroffene von Menschenrechtsverletzungen im Schadensfall ihre Rechte besser einklagen. Bisher gibt es nur unverbindliche Vereinbarungen wie etwa die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte – diese Regelungen können aber nicht eingeklagt werden. Deshalb braucht es unbedingt ein verbindliches Regelwerk für Konzerne.

Was wir fordern

  • Jene Staaten, in denen die Unternehmen ihren Stammsitz haben, verordnen, dass Konzerne sich durch klare Gesetze zur Achtung der Menschenrechte verpflichten müssen – auch bei ihren Auslandsgeschäften sowie in ihren Tochterunternehmen und Lieferketten.
  • Betroffene sollen im Schadensfall ihre Rechte auch im Herkunftsstaat eines Unternehmens einklagen können.
  • Bei grenzüberschreitenden Fällen sollen Länder zusammenarbeiten, um Unternehmen zur Verantwortung zu ziehen.
  • Das UN-Menschenrechtsabkommen hat Vorrang vor Handels- und Investitionsschutzabkommen.
  • Die Einrichtung eines internationalen Mechanismus soll die Einhaltung des Abkommens überwachen.

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