Deutschland

Versuchter Totschlag mit Machete: Afrikaner kommt mit 240 Euro Geldstrafe davon

Versuchter Totschlag mit Machete: Afrikaner kommt mit 240 Euro Geldstrafe davon
Afrikaner mit Machete; Symbolfoto

Weil er einen Deutschen mit einer Machete töten wollte, wurde ein Afrikaner zu einer Geldstrafe von lächerlichen 240 Euro verurteilt – wegen Sachbeschädigung. Außerdem kassiert der importierte Straftäter nun kräftig ab, weil er angeblich zu Unrecht in der Psychiatrie untergebracht wurde. Die Zeche zahlt der Steuerzahler.

von Chris Heller

Ein Asylforderer aus Gambia hat im Juli 2019 versucht, einen Deutschen mit einer Machete zu töten. Die Tat ereignete sich direkt vor dem Flüchtlingswohnheim am Südring in Offenburg. Das Opfer konnte nur sein Leben retten, indem er sein Fahrrad als Schutzschild gegen den wildgewordenen Einwanderer benutzte. Statt in den Kopf des Mannes schlug der Afrikaner dann mit der Machete in Felgen und Reifen des Mountainbikes.

Täter schlägt Märchenbuch auf

Bei der nunmehr stattgefundenen Gerichtsverhandlung schlug der Afrikaner zwar nicht mit der Machete um sich, aber dafür das Märchenbuch auf. Der Deutsche habe angeblich versucht, seine Rücksäcke zu stehlen, behauptete der importierte Gewalttäter. Diese waren mit Steinen gefüllt, die der Asylforderer zuvor in einem Park gesammelt hatte. Nur um sein Hab und Gut zu schützen, zückte er dann die obligatorisch mitgeführte Machete, so sein abenteuerliches Märchen.

Die Staatsanwaltschaft glaubte diese Geschichte sogar. Bei dem Opfer handle es sich angeblich um einen „stadtbekannten Unruhestifter und Kleinkriminellen“, führte Staatsanwalt Lukas Zeitler aus. Es ist schon erstaunlich, wie gerade die wehrlosen Opfer dieses perversen Regimes auch noch mit Füßen getreten werden, wenn ein zugewanderter Schwerkrimineller versucht, sie umzubringen. Weil der Deutsche früher schon einmal Kleinigkeiten gestohlen hatte, erschien die Geschichte des Gambiers zum angeblich geplanten Stein-Diebstahl absolut glaubwürdig.

Aus Totschlag wird Sachbeschädigung

Also fegte die Staatsanwaltschaft den Vorwurf des versuchten Totschlags kurzerhand vom Tisch. Dass die Machete zum Einsatz gekommen war, war anhand der Einkerbungen im Mountainbike des Opfers hingegen nicht zu leugnen. Deshalb wurde der Afrikaner nunmehr wegen Sachbeschädigung verurteilt. Es ist unfassbar, auf welche Art und Weise Schwerkriminelle mit Samthandschuhen angefasst werden, wenn sie nur die richtige Hautfarbe haben.

Der Fluchtsimulant wurde zu einer lächerlichen Geldstrafe in Höhe von 240 Euro verurteilt. Diese trägt selbstredend der Steuerzahler, denn der Neger geht natürlich keiner Arbeit nach und kassiert lieber fleißig Steuergeld. Warum sollte er auch, wenn die dummen Deutschen ihm ein Leben in Saus und Braus finanzieren? Doch das ist noch längst nicht alles. Auch 95 Prozent der horrenden Gerichtskosten werden dem Steuerzahler aufgebürdet. Warum sollte man auch einem verurteilten Gewalttouristen derartige Kosten auferlegen?

Macheten-Mann bekommt Entschädigung

Doch auch das reichte dem Gericht noch nicht, um klar zu machen, wer hier neuerdings ein Mensch erster Klasse ist. Wie kaum verwundern dürfte, wurde der Asylforderer wieder einmal als psychisch krank eingestuft, um noch mehr Milde walten zu lassen. Als aufmerksamer Leser von Anonymous News kennen Sie bereits einige Beispiele, in denen fremde Täter plötzlich aufgrund von psychischen Erkrankungen als schuldunfähig eingestuft wurden.

Der afrikanische Macheten-Akrobat, der nach der Tat vorübergehend in der Psychiatrie untergebracht wurde, wird nun auch noch dafür entschädigt. Auch diese horrenden Kosten trägt der hart arbeitende Bürger. Die 240 Euro Geldstrafe zahlt der kriminelle Gambier somit lachend aus der Portokasse und wird auch keine Psychiatrie mehr von innen sehen, obwohl ein Gutachter ihm eine „schizoaffektive Störung“ bescheinigte. Diesen Vorgang muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen.

Von einer zukünftigen Gefahr für die Allgemeinheit könne man nach Ansicht von Staatsanwalt Lukas Zeitler trotz psychischer Krankheit nicht ausgehen. Dass der Afrikaner bereits mehrfach wegen Sachbeschädigungen im Asylheim aufgefallen ist, interessiert niemanden. Auch die Tatsache, dass der Neger in der Vergangenheit Frauen sexuell belästigt hatte, scheint wohl zu seinen kulturellen Besonderheiten zu zählen, die ihn so wichtig für unsere Gesellschaft machen. Und der versuchte Totschlag wurde ja auch zur Sachbeschädigung umgedeutet. Willkommen in Absurdistan.

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