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EU-Handelspolitik: Trotz Corona-Krise noch mehr neoliberale Globalisierung

Attac fordert Regierung auf, EU-Mexiko Abkommen nicht zu unterzeichnen

Diese Woche, am 28. April, haben die EU-Kommission und Mexiko den Abschluss von Handels- und Investitionsverhandlungen verkündet. (1) Es ist das erste Handelsabkommen zwischen der EU und einem lateinamerikanischen Land, das Sonderklagerechte für Konzerne vorsieht. Vereinbart sind zudem die Liberalisierung neuer Sektoren wie Energie, Rohstoffe und Landwirtschaft sowie die Öffnung der öffentlichen Beschaffungsmärkte Mexikos für europäische Konzerne. Das Abkommen beinhaltet zwar ein grundsätzliches Bekenntnis zum Schutz von Menschenrechte, Verstöße sind jedoch nicht sanktionierbar.

Attac-Handelsexpertin Alexandra Strickner erklärt dazu: „Die Corona-Krise zeigt, dass die neoliberale Globalisierung ein soziales, ökologisches und gesundheitliches Desaster ist. (2) Handelsabkommen haben die Produktion lebensnotwendiger Güter in den Händen von immer weniger Unternehmen und Ländern konzentriert. Wir müssen die Versorgung der Menschen mit diesen Gütern garantieren und die enorme Marktmacht von Konzernen verkleinern.“ Waren sollten daher wieder lokaler oder regionaler hergestellt und gehandelt werden - im Sinne von Makro-Regionen wie Europa oder Lateinamerika. Globalen Handel solle es weiterhin geben, aber komplementär und auf der Basis von Solidarität und Kooperation. „Das ist auch ein wichtiger Beitrag um die Klimaerhitzung zu bekämpfen und die Wirtschaft zu demokratisieren“, sagt Strickner.

Attac fordert deshalb die österreichische Regierung daher auf, das EU-Mexiko-Abkommen nicht zu unterzeichnen und sich offensiv für eine Neugestaltung der EU-Handelspolitik einzusetzen.

Sonderklagerechte: Investoren & Konzerne könnten mit Corona-Maßnahmen Milliarden verdienen

Die von Attac wiederholt kritisierten Sonderklagerechte für Konzerne könnten auch zu hohen Schadenersatzklagen für staatliche Corona-Hilfsmaßnahmen führen. Anwaltskanzleien, die auf diese Klagen spezialisiert sind, weisen Investoren bereits darauf hin, welche staatlichen Maßnahmen möglicherweise gegen Schutzbestimmungen in Investitionsabkommen verstoßen (3). „Wir lehnen jegliche Ausweitung der Paralleljustiz für Konzerne vor dem Hintergrund der bisherigen Erfahrungen ab“, erklärt Strickner.

„Wir brauchen neue multilaterale Spielregeln für den Handel, die das Klima und unsere Lebensgrundlagen schützen. Investitionen und Finanzmärkte müssen dabei lebensnotwendige Güter und Dienstleistungen in hoher Qualität für alle Menschen sicherstellen. Wir brauchen eine andere Globalisierung für ein gutes Leben für alle“, fordert Strickner.

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(1) Das Abkommen ersetzt das zwischen der EU und Mexico seit 2000 bestehende Abkommen und muss noch von allen Staats- und Regierungschefs unterzeichnet werden. Danach müssten das EU-Parlament und - im Falle der Sonderklagerechte auch die nationalen Parlamente - zustimmen.

Zur Zeit laufen Verhandlungen mit den USA, Australien, Neuseeland und ein Investitionsabkommen mit China.
 

(2) Der Kommissar für den Binnenmarkt, Thierry Breton, erklärte kürzlich, dass wir mit der Globalisierung "zu weit gegangen sind". https://www.lefigaro.fr/flash-eco/thierry-breton-estime-necessaire-l-emission-d-obligations-pour-faire-face-a-la-crise-20200402
 

(3) https://www.acerislaw.com/the-covid-19-pandemic-and-investment-arbitration/