847.000 fordern: Rechte für Menschen, Regeln für Konzerne – Stopp ISDS!

Erfolgreiche Petition gegen Sonderklagerechte und Straflosigkeit von Konzernen

Anders Handeln hat ein Jahr lang zusammen mit über 200 anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen über 847.000 Unterschriften gesammelt.

Was sind Sonderklagerechte von Konzernen und warum sind wir dagegen?

In Handels- und Investitionsabkommen sind Sonderklagerechte von Konzernen festgeschrieben. Diese machen es möglich, dass Konzerne Staaten auf Profitverlust verklagen können, sollten Staaten die Investitionsgrundlage ändern – z.b. etwa strengere Klimaschutz oder Arbeitnehmer*innenschutz einführen. Diese Fälle landen dann vor privaten Schiedsgerichten in einem Paralleljustizsystem.

Diese Sonderklagerechte gefährden damit unseren Klimaschutz, unseren Arbeitnehmer*innenschutz und vor allem auch unsere Demokratie massiv.

Details zu Fällen von Klagen gegen Klimaschutzmaßnahmen findet ihr hier, gegen Arbeitsschutzmaßnahmen hier, gegen gute Ernährung hier, gegen gute öffentliche Dienstleistungen wie Wasser hier.

Was stellen wir uns alternativ vor?

Es gibt schon Fälle von Ländern, die aus Verträgen mit Sonderklagerechten von Konzernen ausgestiegen sind. Ein Beispiel  mit dem wir uns bei einer Veranstaltung im Zuge der UNCITRAL Verhandlungen im Oktober beschäftigt haben, ist Südafrika. Das zeigt, dass es möglich ist, Streitfälle ohne private Paralleljustiz mit nationalen Wegen zu lösen.

Was tut sich auf EU-Ebene zu den Sonderklagerechten?

Entgegen aller Kritik versuchen die EU und ihre Mitgliedsstaaten, das System der Sonderklagerechte noch weiter auszubauen. Dafür wird bei der UN-Kommission für internationales Handelsrecht (UNCITRAL) ein globales Paralleljustizsystem verhandelt.

Details zu den letzten Verhandlungen im Jänner 2020 haben wir hier zusammengefasst.

Gleichzeitig werden weitere Abkommen mit Sonderklagerechten verhandelt – so zum Beispiel das EU-Singapur Abkommen, das noch die nationalen Parlamente passieren muss oder das EU-Vietnam Abkommen, das vom 10.-13.2. im EU-Parlament debattiert wird.

Konzerne haben nicht nur zu viele Sonderklagerechte sondern zu wenig Regeln

Auf der anderen Seite bleiben Konzerne in Fällen von Menschenrechtsverletzungen aufgrund mangelnder Sanktionsmechanismen meist straflos. Der UN-Vertrag zu Wirtschaft und Menschenrechten, der gerade im UN-Menschenrechtsrat verhandelt wird, versucht diesem Mangel zu begegnen.

Mithilfe des Drucks der Unterschriften dieser Petition beteiligten sich die EU und einzelne Mitgliedsstaaten an den letzten Verhandlungen im Oktober 2019.

Wir bleiben dran! 

Das Ende der Petition ist der Anfang unserer weiteren Arbeit: jetzt werden wir Druck gegen alle Abkommen mit Sonderklagerechten von Konzernen und für einen UN-Vertrag zu Wirtschaft und Menschenrechten machen!