Deutschland

Sonderrechte für kriminellen Roma-Clan in NRW: Massenansammlung zu Beerdigung bleibt straffrei

Sonderrechte für kriminellen Roma-Clan in NRW: Massenansammlung zu Beerdigung bleibt straffrei
Dicht an dicht gedrängt stehen die Zigeuner bei der Beerdigung

Ungeheuerliche Rechtsbeugung zugunsten von kulturfremden „Großfamilien“ sind nicht nur ein Berliner Phänomen: Auch im nordrhein-westfälischen Castrop-Rauxel kapituliert der deutsche Staat vor der „normativen Kraft des Faktischen“ – in diesem Fall: vor 500 Trauergästen auf einer Beerdigung, wo Corona-bedingt nur 10 Personen zugelassen waren. Obwohl die Beschränkung am selben Tag aufgehoben wurde, bestanden die Abstandsregeln fort – und wurden ignoriert.

von Max Erdinger

Weder Polizei noch Ordnungsamt schritten am vergangenen Donnerstag ein, als eine Roma-Beerdigung von über 500 Familienmitgliedern auf dem Friedhof Merklinde stattfand; die Abstandsregelungen (Mindestabstand 1,5 Meter zwischen Personen) wurden hierbei durchweg missachtet. Die Schutzverordnung, wonach in NRW pro Beerdigung nur zehn Trauergäste zugelassen sind, wurde zwar kurz vor der Bestattung aufgehoben – was den Besuchern jedoch ebenso unbekannt wie gleichgültig war.

Der springende Punkt hierbei ist, dass Vertreter der hierzulande als „Staat im Staat“ vagabundierenden Parallelgesellschaften wieder einmal ein Sonderrecht – präziser: überhaupt kein Recht – für sich reklamieren können. Während Passanten und Spaziergänger im öffentlichen Raum bei Unterschreiten des Mindestabstands saftige Strafen kassieren, wurde hier weder durchgegriffen noch geahndet. Eine „auch aus unserer Sicht relativ unglückliche Situation“, nennt der Castrop-Rauxeler Stadtbeigeordnete Michael Eckhardt laut „Westdeutscher Allgemeiner Zeitung“ (WAZ) den ungeheuerlichen Vorgang.

Folgendes habe sich am 23. April abgespielt: Der Bestatter habe die Stadt informiert, dass sich bei dieser Beerdigung absehbar wohl „mehrere hundert Personen“ einfinden werden, die die Corona-Beschränkungen weder ernstnehmen noch respektieren werden. Die Verwaltung habe daraufhin die Polizei kontaktiert und mitgeteilt, dieser Herausforderung sei der städtische Ordnungsdienst alleine nicht gewachsen. Weil kurz darauf die Aufhebung der Schutzverordnung des Landes eintrudelte, nach der die Personenzahl bei Beerdigungen „nicht mehr gedeckelt“ sei, sei die Anzahl der Besucher nicht mehr entscheidend gewesen – wohl aber (laut WAZ) die „Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln“.

Bei Beerdigung „blieb nichts anderes übrig…“

Sofern diese eingehalten werden, „durfte ja jeder zum Friedhof“, so Eckhardt, und fährt blauäugig mit seiner Apologie fort: „Wir wussten, dass Leute auch aus anderen Städten anreisen würden“. Zudem habe man größere Sinti-und-Roma-Beerdigungen ab und zu mal auf dem Friedhof“, weswegen gar nichts anderes übrig blieb, „als die Trauergemeinde auf den Friedhof zu lassen – auch wenn klar ist, dass man die Abstandsregeln bei dieser Masse an Leuten nicht einhalten kann“, so Eckhardt.

So läuft das also in Deutschland: Wenn sich hinreichend viele nicht an Gesetze halten, gelten die Gesetze nicht mehr. Schwarzfahren, Steuerhinterziehung oder sogar Banküberfälle sind dann künftig wohl auch eine Frage der Täterzahl? Das Prinzip der Generalprävention bei der Durchsetzung von Recht und Gesetz scheint in diesem Land der Vergangenheit anzugehören; Großfamilien legen rechtliche Bestimmungen nach Gutdünken aus und entscheiden selbst, an welche Regeln sie sich halten wollen und an welche nicht. Und der Failed State schaut achselzuckend zu.

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