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Das TRIPS Abkommen und dessen Auswirkungen auf die HIV/AIDS Situation in Entwicklungsländern
Christina Ritschel
Art der Arbeit
Diplomarbeit
Universität
Universität Wien
Fakultät
Philologisch-Kulturwissenschaftliche Fakultät
Betreuer*in
Stefan Brocza
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Alle Rechte vorbehalten / All rights reserved
DOI
10.25365/thesis.22025
URN
urn:nbn:at:at-ubw:1-30207.53057.116753-7
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Abstracts

Abstract
(Deutsch)
Geistige Eigentumsrechte haben eine lange Tradition, vor allem in Europa und den USA. Mit dem im Jahr 1994 verabschiedeten TRIPS Abkommen (Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights) kam es erstmals zu einem International, für alle WTO Mitgliedsstaaten, einheitlich geregelten Patentschutz. Viele Länder des Südens wurden damit zum ersten Mal in ihrer Geschichte mit Patentschutz konfrontiert. Vor allem im Bereich der medikamentösen und medizinischen Versorgung, führte dieser global gültige Produktpatentschutz bald zu heftigen Protesten. Spätestens als im Jahr 1998 Südafrika von 39 Pharmafirmen verklagt wurde, da es angeblich gegen die Patentrechtsgesetzgebung verstoßen hatte, wurden Proteste seitens Menschenrechtsaktivisten, Akademikern und der Zivilbevölkerung laut. Der Patentschutz auf Medikamente steht vor dem Problem, einerseits dem Erfinder durch eine möglichst lange Schutzdauer den nötigen Gewinn zu sichern. Andererseits sollte auch in Entwicklungsländer für die Bevölkerung der Zugang zu Medikamenten erschwinglich und gewährleistet sein. In dieser Arbeit wird besonderes Augenmerk auf die Auswirkungen des Patentschutzes bezüglich dem Zugang und dem Preis von Medikamenten im HIV/AIDS Bereich gelegt. Da in diesem Gebiet zwar angemessene Medikamente vorhanden wären, diese in Industriestaaten entwickelten und zumeist unter Patent stehenden Medikamenten, für einen Großteil der Bevölkerung in Entwicklungsländern jedoch unerschwinglich sind. Die generischen Äquivalente hingegen, die um ein Vielfaches billiger wären, dürfen unter dem TRIPS Abkommen weder erzeugt noch an andere Länder verkauft werden, wenn für das Originalprodukt noch Patentschutz besteht. Zwar gibt es innerhalb des TRIPS Abkommens für Staaten in gesundheitlichen Notlagen die Möglichkeit Zwangslizenzen zu verhängen, diese sind jeodch an strikte Kriterien gebunden. Für Staaten ohne eigene Pharmaindustrie ist dieses Instrument ohnedies nutzlos, da sie im eigenen Land gar nicht die Möglichkeit haben Medikamente herzustellen. Auch Lösungsansätze für einen verbesserten Zugang zu Medikamenten werden analysiert, wie der Ansatz des „tiered pricing“ oder „differential pricing“ bei dem Medikamente in Hochlohnländern teurer verkauft werden als in Niedriglohnländern. Weitere Lösungsansätze wären: „New Product Development“, bei dem versucht wird Anreize für Investitionen in Entwicklung und Forschung neuer Medikamente, vor allem für Krankheiten welche Entwicklungsländer treffen, anzuregen. Ein weiterer Ansatz ist der des „Corporate Social Responsibility“ welcher meist auf Schenkungen von Pharmafirmen hinausläuft. Auch innerhalb der WTO gibt es, vor allem seit der Jahrtausendwende, Bemühungen eine Lösung für die Problematik des Zugangs zu Medikamenten in den Ländern des Südens zu finden. Insbesondere Staaten ohne eigene Pharmaindustrie, bei denen das Instrument der Zwangslizenzen nutzlos ist, muss eine Möglichkeit eingeräumt werden, in nationalen gesundheitlichen Notlagen, dennoch an leistbare Medikamente zu kommen.

Schlagwörter

Schlagwörter
(Englisch)
TRIPS Agreement intellecutal property rights medicines HIV/AIDS
Schlagwörter
(Deutsch)
TRIPS Abkommen Patentabkommen geistige Eigentumsrechte Medikamente HIV/AIDS
Autor*innen
Christina Ritschel
Haupttitel (Deutsch)
Das TRIPS Abkommen und dessen Auswirkungen auf die HIV/AIDS Situation in Entwicklungsländern
Publikationsjahr
2012
Umfangsangabe
103 S. : graph. Darst.
Sprache
Deutsch
Beurteiler*in
Stefan Brocza
Klassifikation
10 Geisteswissenschaften allgemein > 10.00 Geisteswissenschaften allgemein: Allgemeines
AC Nummer
AC09587073
Utheses ID
19672
Studienkennzahl
UA | 057 | 390 | |
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