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OpenLux: Attac und VIDC fordern auch in Österreich Verbesserungen

Öffentliche Register weisen noch große Schwächen auf

Eine gemeinsame Recherche internationaler Medien zeigt, dass Luxemburg nach wie vor einer der wichtigsten Steuersümpfe in der EU ist. Möglich wurde die Untersuchung durch eine aufwändige Auswertung der seit 2019 in der EU verpflichtend zu führenden öffentlichen Register wirtschaftlicher Eigentümer*innen.

„Die Recherche zeigt, wie wichtig es war, dass sich die Zivilgesellschaft viele Jahre lang für diese öffentlichen Register in der EU eingesetzt hat. Nur Transparenz ermöglicht derartige Recherchen und Fortschritte im Kampf gegen Steuerbetrug, Geldwäsche und Finanzkriminalität. OpenLux zeigt, dass wir uns nicht darauf verlassen können, dass Regierungen und ihre Steuerverwaltungen für eine gerechte Besteuerung von Vermögenden oder Unternehmen sorgen – im Gegenteil: Teilweise agieren die Regierungen als eifrige Helfer“, erklärt David Walch von Attac Österreich.

Öffentliche Register noch unzureichend – auch in Österreich

OpenLux zeigt aber auch, wie unzureichend und unkonkret die EU-Vorgaben für die Register im Rahmen der 5. EU-Geldwäscherichtlinie noch sind. Wie die Recherche ergab, sind nur bei 50 Prozent der Einträge des Registers in Luxemburg die wahren wirtschaftlichen Eigentümer*innen bekannt. Die Auswertung war zudem nur mit enormem Ressourceneinsatz und durch aufwändige Verknüpfung mit anderen öffentlichen Aufzeichnungen möglich.

Auch das seit Anfang 2020 bestehende österreichische Register der wirtschaftlichen Eigentümer*innen weist weiterhin große Schwächen auf, kritisieren Attac und das VIDC. Eine Suche nach wirtschaftlichen Eigentümer*innen ist nicht vorgesehen, eine einfache Auswertung nach Open Data Format nicht möglich. Zudem ist das Register nicht kostenlos einsehbar. „Für die Öffentlichkeit ist daher eine effektive Auswertung da facto nicht möglich“, kritisiert Martina Neuwirth vom VIDC.

Auch bei den EU-Vorgaben für die Meldepflichten muss noch dringend nachgebessert werden: Der Schwellenwert für meldepflichtiges wirtschaftliches Eigentum ist mit Anteilen von 25 Prozent viel zu hoch und sollte deutlich gesenkt werden. Die Nachverfolgbarkeit endet zudem oftmals in Drittstaaten, die keinerlei Veröffentlichungspflichten kennen. Die EU muss hier den politischen Druck erhöhen, stellen Attac und das VIDC fest. Sie fordern daher eine weitere Verbesserung des Registers, mit entsprechenden verbindlichen EU-Vorgaben. Dazu gehört auch, dass die Register EU-weit vernetzt und durchsuchbar werden, was derzeit nicht der Fall ist.

 

Hintergrund:

Ein wirtschaftlicher Eigentümer ist die reale Person, die letztendlich ein Unternehmen oder ein juristisches Vehikel besitzt, kontrolliert oder Gewinne daraus erhält, auch wenn das Unternehmen rechtlich gesehen auf dem Papier einer anderen Person oder Einheit gehört, wie einem Buchhalter oder einer Briefkastenfirma. Unternehmen müssen in der Regel die Identität ihrer rechtlichen Eigentümer registrieren (die reale Personen oder andere Unternehmen sein können), aber nicht unbedingt ihre wirtschaftlichen Eigentümer. In den meisten Fällen sind der rechtliche Eigentümer und der wirtschaftliche Eigentümer eines Unternehmens ein und dieselbe Person. Wenn dies nicht der Fall ist, können sich die wirtschaftlichen Eigentümer hinter den rechtlichen Eigentümern verstecken, was es praktisch unmöglich macht festzustellen, wer ein Unternehmen wirklich leitet und davon profitiert. Auf diese Weise können wirtschaftliche Eigentümer ihre Steuern hinterziehen, Monopolgesetze brechen, internationale Sanktionen umgehen, Geld waschen und anonyme Gelder in politische Prozesse einfließen lassen - und das alles, während sie anonym bleiben und sich dem Zugriff des Gesetzes entziehen.