Eine gemeinsame Recherche internationaler Medien zeigt, dass Luxemburg nach wie vor einer der wichtigsten Steuersümpfe in der EU ist. Möglich wurde die Untersuchung durch eine aufwändige Auswertung der seit 2019 in der EU verpflichtend zu führenden öffentlichen Register wirtschaftlicher Eigentümer*innen.
„Die Recherche zeigt, wie wichtig es war, dass sich die Zivilgesellschaft viele Jahre lang für diese öffentlichen Register in der EU eingesetzt hat. Nur Transparenz ermöglicht derartige Recherchen und Fortschritte im Kampf gegen Steuerbetrug, Geldwäsche und Finanzkriminalität. OpenLux zeigt, dass wir uns nicht darauf verlassen können, dass Regierungen und ihre Steuerverwaltungen für eine gerechte Besteuerung von Vermögenden oder Unternehmen sorgen – im Gegenteil: Teilweise agieren die Regierungen als eifrige Helfer“, erklärt David Walch von Attac Österreich.
Öffentliche Register noch unzureichend – auch in Österreich
OpenLux zeigt aber auch, wie unzureichend und unkonkret die EU-Vorgaben für die Register im Rahmen der 5. EU-Geldwäscherichtlinie noch sind. Wie die Recherche ergab, sind nur bei 50 Prozent der Einträge des Registers in Luxemburg die wahren wirtschaftlichen Eigentümer*innen bekannt. Die Auswertung war zudem nur mit enormem Ressourceneinsatz und durch aufwändige Verknüpfung mit anderen öffentlichen Aufzeichnungen möglich.
Auch das seit Anfang 2020 bestehende österreichische Register der wirtschaftlichen Eigentümer*innen weist weiterhin große Schwächen auf, kritisieren Attac und das VIDC. Eine Suche nach wirtschaftlichen Eigentümer*innen ist nicht vorgesehen, eine einfache Auswertung nach Open Data Format nicht möglich. Zudem ist das Register nicht kostenlos einsehbar. „Für die Öffentlichkeit ist daher eine effektive Auswertung da facto nicht möglich“, kritisiert Martina Neuwirth vom VIDC.
Auch bei den EU-Vorgaben für die Meldepflichten muss noch dringend nachgebessert werden: Der Schwellenwert für meldepflichtiges wirtschaftliches Eigentum ist mit Anteilen von 25 Prozent viel zu hoch und sollte deutlich gesenkt werden. Die Nachverfolgbarkeit endet zudem oftmals in Drittstaaten, die keinerlei Veröffentlichungspflichten kennen. Die EU muss hier den politischen Druck erhöhen, stellen Attac und das VIDC fest. Sie fordern daher eine weitere Verbesserung des Registers, mit entsprechenden verbindlichen EU-Vorgaben. Dazu gehört auch, dass die Register EU-weit vernetzt und durchsuchbar werden, was derzeit nicht der Fall ist.