Bernd Mauruschat

Erster Schatzmeister des Hamburger Fürsorgevereins

Mein Name ist Bernd Mauruschat. Ich bin 63 Jahre alt, bin verheiratet, habe drei Töchter (mit) großgezogen und war 33 Jahre lang in ganz unterschiedlichen Bereichen als Staatsanwalt tätig. Seit 2012 bis zu meiner Pensionierung in diesem Jahr habe ich die Hauptabteilung Vollstreckung geleitet.

Hier lernte ich quasi die „andere Seite der Medaille“ kennen; denn die Staatsanwaltschaft – und das ist selbst in der Kollegenschaft wenig präsent – ermittelt nicht nur und klagt an, sondern sie ist auch die Behörde, die dafür zuständig ist, dass die vom Gericht verhängte Geld- bzw. Freiheitsstrafe oder die angeordnete Unterbringung im Maßregelvollzug auch vollstreckt wird. Selbst nach vielen Jahren im Beruf wusste ich noch nicht wirklich, was eigentlich genau passiert, wenn das Urteil gesprochen und rechtskräftig geworden ist. Wie eine Haftanstalt von innen aussieht, wie Justizvollzug „tickt“ – klar, davon hatte ich eine Vorstellung, war meine Frau doch Anstaltsleiterin. Aber das rechtliche „Drumherum“ musste ich erst lernen. Und ich erfuhr, dass in der Vollstreckung häufig mehr noch als in der Hauptverhandlung „die Musik spielt“. Wird von der weiteren Strafvollstreckung abgesehen, weil man in sein Heimatland abgeschoben wird? Gibt es die Chance auf eine Zurückstellung von der Strafvollstreckung nach § 35 BtMG, weil die Tat aufgrund einer Betäubungsmittelabhängigkeit begangen wurde? Kann man vielleicht schon nach Halbstrafe vorzeitig entlassen werden, weil man Erstverbüßer ist?

Vor allem aber: Sind überhaupt die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen dafür erfüllt, dass die Strafvollstreckungskammer die Strafe zur Bewährung aussetzt oder die Maßregel für erledigt erklärt? Die Staatsanwaltschaft nimmt dazu Stellung gegenüber dem Gericht und geht in die Beschwerde, wenn sie mit der Entscheidung des Gerichtes nicht einverstanden ist. Alles dreht sich dabei um die sog. positive Legalprognose, ein schrecklich abstrakter Begriff, der mit Leben gefüllt werden muss. Die Führungsberichte des Vollzugs spielen eine nicht zu unterschätzende Rolle. Psychiatrische bzw. psychologische Gutachten werden in schwerwiegenden Fällen eingeholt und ausgewertet. Die Gefangenen werden angehört. Und der soziale Empfangsraum wird ausgeleuchtet: Warten auf den Gefangenen, auf die Gefangene eine stabile Partnerschaft, familiäre oder freundschaftliche Bindungen, ein Arbeitsplatz, ein halbwegs gesichertes Einkommen? Und nicht zuletzt, sondern vorneweg: Wie sieht es mit Wohnraum und nachlaufender Betreuung aus? Vieles klingt im ersten Moment gut, aber schon manches Kartenhaus ist bei näherem Hinsehen hoffnungslos zusammengebrochen.

Hier nun kommt der Hamburger Fürsorgeverein ins Spiel. Mit dem Wohnheim, dem Projekt „Ankerplatz“ und mit seinen fundierten sozialpädagogischen Angeboten genießt er in der Justiz seit jeher einen untadeligen Ruf. Die Anbindung an den Fürsorgeverein ist ein Pfund, mit dem ein Gefangener wuchern kann, wenn es darum geht, das Vorhandensein eines gesicherten sozialen Empfangsraums im Falle der Haftentlassung zu belegen. Und so habe ich nicht lange gezögert, als im Jahr 2015 Andreas Mengler auf Hinweis von Horst Becker mit der Frage an mich herantrat, ob ich mir vorstellen könne, für den Vorstand des Hamburger Fürsorgevereins zu kandidieren. Ich habe es nicht bereut. Ich habe im Laufe der Zeit viele großartige haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, Mitstreiterinnen und Mitstreiter kennengelernt. Sie alle haben mich beeindruckt mit ihrer Haltung und ihrer – ich weiß es nicht anders zu nennen – Unbeugsamkeit. Wie sie bin auch ich der Überzeugung, dass ein Seismograph für die innere Verfasstheit unserer Gesellschaft ihr Umgang mit ihren Straftätern ist. Und da gab es und da gibt es viel zu tun …  

Verfasser: Bernd Mauruschat

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