Sexuelle Belästigung ist ein Anschlag auf die Menschenwürde.
Sexuelle Belästigung ist ein Anschlag auf die Menschenwürde. © Erwin Wodicka - adobe.stock.com, AK Stmk
17.3.2023

Sexuelle Belästigung

Sexuelle Belästigung ist ein Anschlag auf die Menschenwürde. Sie ist häufig ein Ausdruck der Machtverhältnisse und betrifft vorwiegend Frauen. Gesetzliche Sanktionen sind wichtig, aber sie greifen meistens erst, wenn es eigentlich bereits zu spät ist. Nämlich dann, wenn die Betroffenen ihren Arbeitsplatz bereits verloren oder freiwillig aufgegeben haben. Verhindert und gelöst werden können einschlägige Probleme am ehesten dort, wo sie entstehen - am Arbeits­platz.

Wann spricht man von "sexueller Belästigung"?

Das Bundesgesetz über die Gleichbehandlung im Arbeitsleben definiert sexuelle Belästigung als "... ein der sexuellen Sphäre zugehöriges Verhalten, das die Würde einer Person beeinträchtigt oder dies bezweckt und für die betroffene Person unerwünscht, unangebracht oder anstößig ist ... Sexuelle Belästigung liegt vor, wenn dieses Verhalten vom Arbeitgeber, einem Kollegen oder einem Dritten (z. B. einem Kunden) an den Tag gelegt wird, oder wenn der Arbeitgeber es schuldhaft unterlässt, eine angemessene Abhilfe zu schaffen, wenn die Arbeitnehmerin durch Dritte sexuell belästigt wird."

Damit sagt der Gesetzgeber recht klar: Sexuelle Belästigung ist u.a., was als solche empfunden wird und für den Belästigten erkennbar unerwünscht ist. Das kann ein "freundschaftlicher" Klaps sein, eine zweideutige Anspielung oder eine echte handgreifliche Attacke.

Weitere Beispiele für sexuelle Belästigung

  • Poster von Pin-ups im Arbeitsbereich (auch am Computer)
  • pornografische Bilder am Arbeitsplatz 
  • Anstarren, taxierende Blicke 
  • anzügliche Witze, Hinterherpfeifen 
  • anzügliche Bemerkungen über Figur oder sexuelles Verhalten im Privatleben eindeutige verbale sexuelle Äußerungen 
  • unerwünschte Einladungen mit eindeutiger (benannter) Absicht Telefongespräche und Briefe oder E-Mails (oder SMS-Nachrichten) mit sexuellen Anspielungen
  • Versprechen von beruflichen Vorteilen bei sexuellem Entgegenkommen Androhen von beruflichen Nachteilen bei sexueller Verweigerung
  • zufällige/gezielte körperliche Berührungen 
  • Aufforderung zu sexuellen Handlungen 
  • exhibitionistische Handlungen

Hilfe bei sexueller Belästigung

Zunächst sollten Sie den Belästiger höflich, aber bestimmt darauf aufmerksam machen, dass sein Verhalten unerwünscht ist - was zugegebenermaßen gerade bei Vorgesetzten nicht leicht ist. Kompetente Ansprechpartnerinnen im Betrieb sind Betriebsrätinnen, Betriebsärztinnen oder Frauenbeauftragte. Gibt es das alles in ihrem Betrieb nicht, dann wenden Sie sich an Ihre Gewerkschaft oder an die Arbeiterkammer Ihres Bundeslandes.

Rechtliche Folgen bei sexueller Belästigung

Der Belästiger ist verpflichtet, sein Verhalten sofort einzustellen. Der Betrieb ist im Rahmen seiner Fürsorgepflicht angehalten, unverzüglich ab Kenntnis der sexuellen Belästigung geeignete Abhilfe zu schaffen, sodass der Mitarbeiter bzw. die Mitarbeiterin keinen weiteren Übergriffe ausgesetzt ist. Darüber hinaus besteht bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz Anspruch auf einen angemessenen Schadenersatz in Höhe von derzeit mindestens 1.000 Euro. Der Anspruch besteht gegenüber dem Belästiger aber auch gegenüber dem Arbeitgeber, wenn dieser es schuldhaft unterlässt, angemessene Abhilfe zu schaffen.                                                                            

Der Anspruch ist innerhalb eines Jahres geltend zu machen. Und zwar für Arbeitnehmer beim Arbeits- und Sozialgericht. Betroffene haben aber auch die Möglichkeit, sich an die Gleichbehandlungsanwaltschaft zu wenden.

Video: Sexuelle Belästigung - was tun?

AK-Expertin Bianca Liebmann-Kiss, erklärt, was Betroffene bei sexueller Belästigung tun können.


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