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Arbeitszeitverkürzung - wirksam ab 1.1.2022/Unterlagen zur Umsetzung jetzt online!
Mit dem 3-Jahresabschluss im Jahr 2020 haben die Kollektivvertragspartner des SWÖ-KV beschlossen, dass ab 1.1.2022 die wöchentliche Normalarbeitszeit von 38 Stunden auf 37 Stunden verringert wird. Die Gehaltstabelle berechnet sich dann nicht mehr auf 38, sondern auf 37 Stunden, damit ergibt sich für Teilzeitbeschäftigte eine Gehaltserhöhung.
Die Arbeitszeitverkürzung ist folgendermaßen umzusetzen:
  • Vollzeitbeschäftigte: Die wöchentliche Arbeitszeit wird um eine Stunde auf 37 Stunden verkürzt. Das Gehalt ändert sich nicht, dies unabhängig davon, ob es sich um ein KV-Gehalt gemäß § 29 (Gehaltstabelle), ein Ist-Gehalt oder ein Gehalt nach einer „alten Gehalts- bzw Lohntabelle“ handelt.
  • Teilzeitbeschäftigte: Die vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit bleibt unverändert, das Gehalt wird um 2,7 % (Wert einer Stunde) erhöht.
  • Zulagen und Zuschläge: Zulagen und Zuschläge, die auf Stundenbasis oder für Dienste pauschal gewährt werden, werden um 2,7 % erhöht. Zulagen und sonstige Entgelte, die auf Vollzeitbasis (bisher 38 Stunden) gewährt werden, gebühren ab 1.1.2022 für 37 Stunden, werden aber betragsmäßig nicht zusätzlich erhöht.
  • Ergab sich bereits bisher durch innerbetriebliche Regelungen eine geringere wöchentliche Normalarbeitszeit als 38 Stunden, so ist diese Verkürzung auf die Verkürzung auf 37 Stunden anzurechnen.
  • Als Berechnungsbasis für Verhandlungen mit den Kostenträgern ist von einer KV-Erhöhung von 2,7 % auszugehen.
 
Hier finden Sie das Abschlussprotokoll zum SWÖ-Kollektivvertrag 2022

Hier geht es zu Erläuterungen zur Arbeitszeitverkürzung

Hier geht es zu den Vortragsunterlagen zur Online-Veranstaltung zum Thema "Umsetzung der Arbeitszeitverkürzung" am 4.11.2021

Hier finden Sie die Unterlagen zur Umsetzung der Arbeitszeitverkürzung (SWÖ-aktuell 3/2021) auf Basis der Informationsveranstaltung 

Hier finden Sie den gemeinsamen Auslegungsbehelf von Sozialwirtschaft Österreich, GPA und vida zur Arbeitszeitverkürzung 2022 (SWÖ-aktuell 5/2021)

Hier finden Sie die Textfassung zum SWÖ-KV 2022
 
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