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Oft kommen zur Pflege- und Betreuungsaufgabe die Sorgen um die Finanzen hinzu. Wichtige Kostenträger von Pflegeleistungen sind die Kranken- und Unfallversicherer. Daneben bestehen sozialversicherungsrechtliche Ansprüche, welche für die Entschädigung von Pflege- oder Betreuungsleistungen durch die zu pflegende Person oder durch die/den pflegende/n Angehörige/n geltend gemacht werden können. In der unten stehenden Auflistung finden Sie die Möglichkeiten für eine finanzielle Entschädigung von pflegenden und betreuenden Angehörigen.

 

Pflegerechner für Angehörige

Das Gesundheitsamt Graubünden stellt pflegenden und betreuenden Angehörigen zudem einen kostenlosen und anonymen Pflegerechner zur Verfügung, welcher eine personalisierte Liste mit möglichen Finanzierungsansprüchen abbildet.

Zum Pflegerechner  

Anstellung durch eine Spitex-Organisation

GUT ZU WISSEN: 
Die Assistenzperson darf mit der versicherten Person weder verheiratet noch in direkter Linie verwandt sein, in keiner eingetragener Partnerschaft leben oder eine faktische Lebensgemeinschaft führen. Informationen zu den Bedingungen sowie Muster von Arbeitsverträgen finden Sie bei der Sozialversicherungsanstalt (SVA) Graubünden.

Betreuungsgutschrift

Ergänzungsleistungen (EL)

Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten und das Einkommen nicht die minimalen Lebenskosten decken. Die jährlichen EL entsprechen der Differenz zwischen den anerkannten Ausgaben und den Einnahmen, die angerechnet werden können. Dabei ist zwischen Personen, die zu Hause leben, und Personen, die im Heim oder im Spital leben, zu unterscheiden. Informationen und Merkblätter (5.01 und 5.02) zu Ergänzungsleistungen finden Sie bei der SVA Graubünden.

Kinderspitex

Die IV übernimmt bis zum 20. Lebensjahr Spitex-Leistungen bei KIndern mit einem anerkannten Geburtsgebrechen,Eltern erhalten in solchen Fällen von der IV Geldleistungen für ihre Pflegetätigkeit. Eine Liste der beitragsberechtigten Spitex- Organisationen in Graubünden finden Sie beim Gesundheitsamt Graubünden

GUT ZU WISSEN: 
Unter professionellem Pflegepersonal werden in diesem Zusammenhang die Spitex oder selbstständig erwerbende Pflegefachpersonen verstanden. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen kommunalen Spitex-Organisationen, welche dem Spitexverband angehängt sind, unabhängigen Spitex sowie den selbstständig erwerbenden Pflegefachpersonen. Welche Organisation oder welcher Anbieter für Sie in Frage kommt, entscheiden Sie. Eine Liste von beitragsberechtigten Spitex und selbstständig erwerbenden Pflegefachpersonen mit und ohne kommunalen Auftrag finden Sie beim Gesundheitsamt Graubünden.
GUT ZU WISSEN:
Unter professionellem Pflegepersonal werden in diesem Zusammenhang die Spitex oder selbstständig erwerbende Pflegefachpersonen verstanden. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen kommunalen Spitex-Organisationen, welche dem Spitexverband angehängt sind, unabhängigen Spitex sowie den selbstständig erwerbenden Pflegefachpersonen. Welche Organisation oder welcher Anbieter für Sie in Frage kommt, entscheiden Sie. Eine Liste von beitragsberechtigten Spitex und selbstständig erwerbenden Pflegefachpersonen mit und ohne kommunalen Auftrag finden Sie beim Gesundheitsamt Graubünden.

Vorsorgeauftrag

Wer infolge eines Unfalles, wegen plötzlicher schwerer Erkrankung oder Altersschwäche nicht mehr selbst für sich sorgen kann und urteilsunfähig wird, ist auf die Hilfe Dritter angewiesen. Mit einem Vorsorgeauftrag kann jede urteilsfähige Privatperson eine Person oder Fachstelle bestimmen. Diese ist dann im Falle einer Urteilsunfähigkeit für die Erledigung der notwendigen Angelegenheiten ermächtigt. So kann jeder für sich sicherstellen, dass trotz Urteilsunfähigkeit alles in seinem Sinne erledigt werden kann. Das Vorliegen sowie der Hinterlegungsort eines Vorsorgeauftrages kann auf dem Zivilstandesamt registriert werden. Die KESB ist für die Validierung der Vorsorgeaufträge zuständig. Hier finden Sie das Merkblatt Vorsorgeauftrag der KESB Graubünden.
Nähere Informationen erhalten Sie bei Anwälten, Notaren oder freiwilligen Unterstützungsdiensten (Pro Infirmis, Pro Senectute, SRK GR, etc.).