11.11.2022 Auswärtiges — Gesetzentwurf — hib 653/2022

Etat 2023: Mittel für humanitäre Hilfe deutlich aufgestockt

Berlin: (hib/VOM) Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (Bündnis 90/Die Grünen) kann 2023 in ihrem Geschäftsbereich mit Ausgaben in Höhe von 7,48 Milliarden Euro rechnen. Der vom Haushaltsausschuss am frühen Freitagmorgen beschlossene Etat für den Einzelplan 05 liegt damit um 1,08 Milliarden Euro über dem Ansatz im Regierungsentwurf (6,4 Milliarden Euro) und um 370 Millionen Euro über dem Soll für 2022 (7,11 Milliarden Euro). Die neu ausgebrachten Verpflichtungsermächtigungen für die kommenden Haushaltsjahre liegen mit 2,17 Milliarden Euro rund 53,48 Millionen Euro über dem Regierungsentwurf (2,11 Milliarden Euro). Auf der Einnahmeseite sind für 2023 162,52 Millionen Euro veranschlagt, das sind 30.000 Euro mehr als im Regierungsentwurf (162,49 Millionen Euro) und 14,73 Millionen Euro mehr als 2022 (147,79 Millionen Euro).

Im parlamentarischen Verfahren nahm der Haushaltsausschuss jeweils auf Antrag der Koalitionsfraktionen diverse, teils gewichtige Ergänzungen vor. Zu den wesentlichen Änderungen gehört die in der Bereinigungssitzung beschlossene Aufstockung der Mittel für humanitäre Hilfe im Ausland um 708 Millionen Euro auf 2,71 Milliarden Euro. Für Krisenprävention, Stabilisierung und Friedensförderung stehen nun 565,62 Millionen Euro zur Verfügung, nachdem der Haushaltsausschuss den Ansatz um rund 80 Millionen Euro erhöht hatte. De Beitrag an die Vereinten Nationen hob er um 92 Millionen Euro auf 617,43 Millionen Euro an.

Die weiteren Ausgabensteigerungen summieren sich gegenüber dem Regierungsentwurf auf rund 198 Millionen Euro. Davon werden 20 Millionen Euro neu für die internationale Katastrophenhilfe im Ausland bereitgestellt. Die Mittel für Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitungszusammenhalt erhöhte der Ausschuss um 37 Millionen Euro auf 67 Millionen Euro. Für die Förderung von Menschenrechten stehen nun 33,46 Millionen bereit gegenüber 20 Millionen Euro im Regierungsentwurf. Den Betrieb des Goethe-Instituts fördert der Bund 2023 mit 235,03 Millionen Euro, hier gab der Haushaltsausschuss weitere 15,1 Millionen Euro hinzu. Zehn Millionen Euro zusätzlich gehen an die deutschen Auslandsschulen, die nun mit 175 Millionen Euro kalkulieren können.

Einen Nachschlag von 10,81 Millionen Euro genehmigte der Ausschuss für internationale Aktivitäten gesellschaftlicher Gruppen und deutsch-ausländischer Kultureinrichtungen im In- und Ausland, für die nun 233,16 Millionen Euro eingestellt sind. Mit neun Millionen Euro mehr und damit insgesamt 28,11 Millionen Euro wird die Programmarbeit der Auswärtigen Amtes bedacht. Die Mehrausgaben dienen der Krisenbewältigung, vor allem der Aufnahme und Unterstützung gefährdeter Journalisten und Medien in der Ukraine, Belarus und Russland.

Umgesetzt wurde unter anderem ein Beschluss des Haushaltsausschusses vom 28. September 2022 zur Ausfinanzierung von Stipendien der Alexander-von-Humboldt-Stiftung an ukrainische, russische und belarussische Studierende und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, wobei auch auf die aktuelle Situation im Iran mit Stipendien reagiert werden soll. Dafür werden 2023 zusätzliche 6,5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Gleiches gilt für gleichgerichtete Stipendien des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD), die bis einschließlich 2024 ausfinanziert werden. Im entsprechenden Titel werden nunmehr 31 Millionen Euro zusätzlich für 2023 und 8,5 Millionen Euro als Verpflichtungsermächtigung für 2024 veranschlagt. Nach oben angepasst wurden zudem diverse Zahlungen an internationale Organisationen, unter anderem aufgrund von Wechselkursänderungen sowie neuer politischer Vorgaben.

Die hib-Meldung zum ersten Beratungsdurchgang im Haushaltsausschuss: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-913146

Insgesamt sieht der Bundeshaushalt für das Jahr 2023 Ausgaben in Höhe von 476,29 Euro vor. Das sind 31,1 Milliarden Euro mehr als von der Bundesregierung ursprünglich geplant (Soll 2022: 495,79 Milliarden). Über den Haushalt für 2023 wird der Bundestag vom 22. November bis 25. November abschließend beraten.

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