18.01.2023 Finanzen — Ausschuss — hib 31/2023

Herbeirufung des Bundeskanzlers abgelehnt

Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss hat es am Mittwoch abgelehnt, Bundeskanzler Olaf Scholz in die Sitzung rufen zu lassen. Die Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP lehnten in der vom Vorsitzenden Alois Rainer (CSU) geleiteten Sitzung einen entsprechenden Antrag der CDU/CSU-Fraktion ab. Die AfD-Fraktion und die Fraktion Die Linke unterstützten den Antrag. Die CDU/CSU-Fraktion wollte Scholz laut Antrag „zu den Widersprüchen, die sich aus seinen Aussagen im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages am 1. Juli 2020 und späteren Aussagen im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages am 9. September 2020 sowie im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss ,Cum-Ex Steuergeldaffäre' der Hamburgischen Bürgerschaft (PUA) am 30. April 2021 ergeben“ befragen lassen.

Die SPD-Fraktion begrüßte, dass ein Protokoll einer Sitzung des Finanzausschusses mit Aussagen von Scholz, das zunächst als vertraulich eingestuft und zum Teil geschwärzt worden war, nunmehr entstuft und entschwärzt worden sei. Aus dem Protokoll ergäben sich jedoch keine neuen Erkenntnisse, und deshalb sei es auch nicht notwendig, den Bundeskanzler herbeizuzitieren. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verwies auf den Hamburger Untersuchungsausschuss. Das sei der Ort zur Aufklärung und nicht der Finanzausschuss. Nach Ansicht der FDP-Fraktion ergeben sich aus dem Protokoll keine signifikanten neuen Tatsachen, die ein weiteres Vorgehen rechtfertigen würden.

Die CDU/CSU-Fraktion sah das anders. Aus dem Protokoll würden Widersprüche in den Aussagen des Bundeskanzlers deutlich, die er im Juli und September im Finanzausschuss sowie im Hamburger Untersuchungsausschuss gemacht habe. Im Protokoll vom Juli 2020 habe Scholz ein Treffen mit einem Vertreter der Warburg-Bank bestätigt und bewusst den Eindruck hinterlassen, dass es nur das eine Treffen gegeben habe. Später seien insgesamt vier Treffen bekannt geworden, zu denen Scholz inzwischen gar keine Erinnerung mehr habe. Das sei ein eklatanter Widerspruch, zu dem sich der Bundeskanzler erklären müsse.

Die AfD-Fraktion schloss sich dem Antrag der CDU/CSU-Fraktion an. Ein Sprecher der Fraktion warf den Grünen vor, über den Hamburger Senat Einfluss auf die Staatsanwaltschaft ausgeübt zu haben. Die SPD-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wiesen diesen Vorwurf zurück. Die Justiz sei unabhängig.

Die Fraktion Die Linke begrüßte und unterstützte den Antrag der Union ausdrücklich. Aus dem Protokoll gehe klar hervor, dass sich Scholz in der Sitzung an ein Treffen mit einem Vertreter der Warburg-Bank erinnern konnte, an weitere Treffen jedoch nicht. Der Bundeskanzler habe den Finanzausschuss in die Irre geführt und müsse sich erklären.

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