Cum-ex :
Das Land NRW muss 1 Milliarde Euro an West-LB-Verlusten allein tragen

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Die Zentrale der früheren West LB in Düsseldorf
Das Oberlandesgericht Frankfurt kippt das Urteil der ersten Instanz und gibt der Ersten Abwicklungsanstalt im Cum-ex-Streit mit Portigon recht. Die kommunalen Sparkassen in Nordrhein-Westfalen können aufatmen.

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat in einem bizarren Streit zwischen zwei Nachfolgegesellschaften der West LB rund um Steuerrückzahlungen wegen illegaler Cum-ex-Geschäfte der früheren Landesbank das Urteil der ersten In­stanz gekippt. Dies teilte die Anwaltskanzlei Linklaters mit, die vor Gericht erfolgreich die Erste Abwicklungsanstalt (EAA) verteidigt hatte. Die West LB gehörte bis zu ihrem Untergang im Jahr 2012 den nordrhein-westfälischen Sparkassen und dem Bundesland NRW.

Wie das OLG feststellte, war die WestLB zwischen 2005 und 2008 an Steuerhinterziehung beteiligt. Mit Cum-Ex-Aktien-Geschäften, bei denen Aktien rund um den Dividendenstichtag im Kreis gehandelt wurden, verschleierte die Bank Besitzverhältnisse und ließ nur einmal gezahlte Steuern mehrfach anrechnen.

1 Milliarde Steuerrückforderung

Nachdem 2020 bei Fällen der „besonders schweren Steuerhinterziehung“ die Frist für Strafverjährung von zehn auf 15 Jahre verlängert wurde, forderte das Finanzamt Düsseldorf von der WestLB zuvor erstattete Kapitalertragsteuern zuzüglich Zinsen von gut 1 Milliarde Euro zurück. Seither wird gestritten, ob 2012 mit Übergang des Kapitalmarktgeschäftes der WestLB an die EAA auch eventuelle Steuerverbindlichkeiten an die „Bad Bank“ übergingen oder ob Portigon dafür haftet.

Die beiden Nachfolgegesellschaften der WestLB unterscheiden sich in der Eignerstruktur. Portigon gehört komplett dem Land NRW, direkt und indirekt über die landeseigene NRW-Bank. An der EAA hält NRW dagegen nur 48 Prozent. Gut 50 Prozent gehören Nordrhein-Westfalens Sparkassen. Portigon soll hauptsächlich Pensionslasten der ehemaligen West-LB-Mitarbeiter schultern. Das Unternehmen dürfte nun möglicherweise neues Eigenkapital benötigen.

Denn das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 21. Dezember 2022 (Az. 4 U 282/21) der Berufung der EAA stattgegeben, das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Frankfurt (Az. 2-27 O 328/20) aufzuheben und Portigons Klage abzuweisen. Der vierte Zivilsenat sah es als erwiesen an, dass sich die Parteien nie auf eine Übertragung der Steuerlasten aus Cum-ex-Geschäften der West LB geeinigt hätten. Damit ist es dem Land nicht gelungen, Steuerlasten der WestLB auf Nordrhein-Westfalens kommunale Sparkassen abzuwälzen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Rechtsmittel sind beim Bundesgerichtshof möglich, hieß es vom OLG.