Cum-Ex-Geschäfte :
Razzia der Steuerfahnder in der Bank BNP Paribas

Lesezeit: 3 Min.
Neue Cum-Ex-Durchsuchungen: Dieses Mal trifft es die französische Bank BNP Paribas (hier abgebildet ihre alte Zentrale im Europaviertel).
Hätten Depotbanken für Aktienleerverkäufer Steuern einbehalten und abführen müssen? Diese Frage, die schon in den Gerichtsverfahren M.M. Warburg versus Deutsche Bank eine Rolle spielte, rückt nun wieder ins Blickfeld.

Nun hat auch die mit Abstand größte Verwahrstelle von Wertpapieren in Deutschland unerbetenen unangenehmen Besuch im Cum-ex-Komplex erhalten. Die bei der Aufklärung von  Steuerhinterziehung  rund um den Dividendenstichtag federführende Staatsanwaltschaft Köln durchsucht seit Dienstag mit rund 130 Ermittlern die Frankfurter Deutschland-Zentrale der französischen Bank BNP Paribas. Zwar nannte die Staatsanwaltschaft die Bank wegen des Steuergeheimnisses nicht namentlich, aber BNP Paribas  bestätigte die Durchsuchung und erwähnte dabei  en passant, dass ein Ermittlungsverfahren gegen sie seit 2017 laufe. 
Die  Staatsanwaltschaft ermittelt  gegen 58 Beschuldigte, darunter ehemalige und aktuelle Mitarbeiter von BNP Paribas.  Auch Wohnungen von Beschuldigten in Hessen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz seien durchsucht worden, teilte die Behörde  auf Nachfrage mit.  Ähnliche Razzien hatte die Staatsanwaltschaft Köln in den vergangenen Monaten  auch in den US-Banken JP Morgan, Bank of America (Merrill Lynch) und Morgan Stanley, der britischen Barclays, der schwedischen SEB sowie der Sparkassen-Fondsgesellschaft Dekabank  unternommen. 
Weil Banken und Fonds sich Dividendenzahlungen mehrfach steuerlich anrechnen ließen,  soll dem Fiskus in den Jahren vor 2012 ein Schaden in zweistelliger Milliardenhöhe entstanden sein. Insgesamt ermittelt die Staatsanwaltschaft Köln gegen mehr als 1500 Personen. Insofern kommt ihr  Besuch  bei BNP Paribas jetzt  nicht überraschend, auch weil  Verwahrstellen für Wertpapiere  eine zentrale Rolle im Geflecht der Aktiengeschäfte spielten. So könnte  die  inländische Depotbank eines Aktienleerverkäufers  rund um den Dividendenstichtag seit dem Jahressteuergesetz 2007 verpflichtet gewesen sein, Kapitalertragsteuer auf Dividendenkompensationszahlungen vom Leerverkäufer einzubehalten und diese an das  Finanzamt abzuführen. Diese Frage spielte auch in den gerichtlichen Cum-ex-Auseinandersetzungen zwischen der Deutschen Bank und der Bank M.M. Warburg  eine Rolle.  Dabei entschieden die Richter bisher für die Deutsche Bank, die Warburg als Depotbank des Aktienleerverkäufers Icap zur Rechenschaft ziehen wollte.

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