Cum-Ex-Geschäfte : Razzia der Steuerfahnder in der Bank BNP Paribas

Hätten Depotbanken für Aktienleerverkäufer Steuern einbehalten und abführen müssen? Diese Frage, die schon in den Gerichtsverfahren M.M. Warburg versus Deutsche Bank eine Rolle spielte, rückt nun wieder ins Blickfeld.
Nun hat auch die mit Abstand größte Verwahrstelle von Wertpapieren in Deutschland unerbetenen unangenehmen Besuch im Cum-ex-Komplex erhalten. Die bei der Aufklärung von Steuerhinterziehung rund um den Dividendenstichtag federführende Staatsanwaltschaft Köln durchsucht seit Dienstag mit rund 130 Ermittlern die Frankfurter Deutschland-Zentrale der französischen Bank BNP Paribas. Zwar nannte die Staatsanwaltschaft die Bank wegen des Steuergeheimnisses nicht namentlich, aber BNP Paribas bestätigte die Durchsuchung und erwähnte dabei en passant, dass ein Ermittlungsverfahren gegen sie seit 2017 laufe.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen 58 Beschuldigte, darunter ehemalige und aktuelle Mitarbeiter von BNP Paribas. Auch Wohnungen von Beschuldigten in Hessen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz seien durchsucht worden, teilte die Behörde auf Nachfrage mit. Ähnliche Razzien hatte die Staatsanwaltschaft Köln in den vergangenen Monaten auch in den US-Banken JP Morgan, Bank of America (Merrill Lynch) und Morgan Stanley, der britischen Barclays, der schwedischen SEB sowie der Sparkassen-Fondsgesellschaft Dekabank unternommen.
Weil Banken und Fonds sich Dividendenzahlungen mehrfach steuerlich anrechnen ließen, soll dem Fiskus in den Jahren vor 2012 ein Schaden in zweistelliger Milliardenhöhe entstanden sein. Insgesamt ermittelt die Staatsanwaltschaft Köln gegen mehr als 1500 Personen. Insofern kommt ihr Besuch bei BNP Paribas jetzt nicht überraschend, auch weil Verwahrstellen für Wertpapiere eine zentrale Rolle im Geflecht der Aktiengeschäfte spielten. So könnte die inländische Depotbank eines Aktienleerverkäufers rund um den Dividendenstichtag seit dem Jahressteuergesetz 2007 verpflichtet gewesen sein, Kapitalertragsteuer auf Dividendenkompensationszahlungen vom Leerverkäufer einzubehalten und diese an das Finanzamt abzuführen. Diese Frage spielte auch in den gerichtlichen Cum-ex-Auseinandersetzungen zwischen der Deutschen Bank und der Bank M.M. Warburg eine Rolle. Dabei entschieden die Richter bisher für die Deutsche Bank, die Warburg als Depotbank des Aktienleerverkäufers Icap zur Rechenschaft ziehen wollte.