[CUM-EX]
Neues zum Fall Warburg und Olaf Scholz: Nach der Staatsanwaltschaft Hamburg hat nun auch die Staatsanwaltschaft Köln die Verfahren wegen der Anzeige des Hamburger Anwalts Strate gegen den Bundeskanzler Olaf Scholz und den Ersten Bürgermeister Hamburgs Peter Tschentscher eingestellt. Dies ist laut BILD auf eine Entscheidung des Leiters der Staatsanwaltschaft zurückzuführen. Die Behörde bestätigt zwar die Einstellung des Verfahrens, dementiert aber eine Weisung von oben. Gleichzeitig ist ein Vermerk der Generalstaatsanwaltschaft an die Presse geraten, nachdem sich die Putzkraft des (wegen Cum-Ex angeklagten) Bank-Miteigentümers Christian Olearius an einen Besuch von Scholz im Privathaus des Bankiers erinnere. Scholz hatte solche Besuche bisher auffällig vage abgestritten. Zudem wurde das Protokoll der Sitzung des Bundestag-Finanzausschusses vom 1.7.2020 entstuft, an dem Scholz sich anscheinend noch an sein Treffen mit den Eigentümern der Warburg-Bank in 2017 erinnern konnte. Im Raum steht der Vorwurf der Falschaussage vor dem Untersuchungsausschuss, wo Scholz mit völlig fehlendem Erinnerungsvermögen geglänzt hatte. Damals konnte ihm das als VS-vertraulich eingestufte Dokument wegen der hohen Geheimhaltungsstufe nicht vorgelegt werden.
Apropos Untersuchungsausschuss: Der Auftrag des PUA erweitert; vor allem die möglicherweise laxe Untersuchung der Cum-Ex-Geschäfte der landeseigenen HSH-Bank soll untersucht werden. Dies geschah ebenso wie der Verkauf der Staatsbank ebenfalls unter der Ägide von Olaf Scholz als Hamburgs Erstem Bürgermeister.
Weitere Details zum Engagement des Zeit-Herausgebers Josef Joffe für seinen Freund, den zweiten Warburg-Miteigentümer Max Warburg, wurden vom Spiegel (€) veröffentlicht. Demnach brüstete sich Joffe damit, die Veröffentlichung eines kritischen Artikels hinausgezögert zu haben. (Zusammenfassung ohne Paywall).
Große Schlagzeilen hat auch die Verurteilung des wichtigen Cum-Ex-Hintermannes Hanno Berger zu acht Jahren Haft gemacht. Das Landgericht Bonn hat damit die bisher mit Abstand höchste Strafe in Sachen Cum-Ex verhängt. Am unterhaltsamsten liest sich die die Twitter-Liveberichterstattung des Journalisten Massimo Bognanni und auch wir vom Netzwerk Steuergerechtigkeit durften in Interviews (NDR, SWR) den Prozess beurteilen. Auch diese Verurteilung hat Berger jedoch nicht demütiger gemacht. Vor dem LG Wiesbaden, wo er sich wegen den Cum-Ex-Geschäften der HypoVereinsbank verantworten muss, zeigt sich Berger weiterhin streitliebend, auch gegenüber seinen eigenen Anwälten. Dort zeigte sich bei einer Zeugenaussage eines langjährigen Weggefährten Bergers, dass Geldgier eine wichtige Motivation und der brutale Einfluss auf die Steuereinnahmen des Staates den Beteiligten vollauf bewusst war.
Der ehemalige Generalbevollmächtigte der Warburg-Bank muss als erster Cum-Ex-Beteiligter seine Haftstrafe antreten. Zum Verhängnis könnte ihm seine konfliktorientierte Strategie im Prozess werden. Da wegen Falschaussage vor Gericht gegen ihn ermittelt wird, wird er wohl nicht mit Hafterleichterung rechnen können. Sein Urteil lautete auf fünfeinhalb Jahre Gefängnis.
Das Landgericht Hamburg hat die Anklage gegen den Cum-Ex-Hintermann Sanjay Shah zugelassen. Der Brite sitzt bereits seit Juni 2022 in Dubai in Auslieferungshaft, weil er in Dänemark angeklagt ist, für einen Großteil der dortigen Steuerschäden durch Cum-Ex verantwortlich zu sein. Ob er in absehbarer Zeit vor dem LG Hamburg erscheinen wird, ist daher ebenfalls fraglich.
[Umsatzsteuerbetrug]
Erfolg gegen Umsatzsteuerbetrug: Mit der Operation Admiral hat die Europäische Staatsanwaltschaft in ihrem bisher größten Fall eine über 14 EU-Staaten koordinierte Durchsuchung veranlasst. Die Ermittlungen richten sich gegen eine Gruppe, die für Umsatzsteuerbetrug mit Steuerschäden in Höhe von 2,2 Milliarden Euro verantwortlich sein soll. Beschlagnahmt wurden Konten und Gegenstände im Wert von 67 Millionen Euro, darunter Luxusautos, Immobilien und Waffen.
Mit Verspätung hat die EU-Kommission ihren Vorschlag „VAT in the Digital Age” zur Modernisierung und Angleichung von Umsatzsteuersystemen in der EU veröffentlicht. Die E-Rechnung soll demnach zumindest im innergemeinschaftlichen Handel verpflichtend werden, eine Pflicht zur Einführung von Echtzeitüberwachung und einer grundlegenden Modernisierung der deutschen Umsatzsteuer ist nicht Teil des Kommissionsvorschlags. Zudem sollen Plattformen zur Vermittlung von Passagiertransporten und Kurzzeitunterkünften zentral die Mehrwertsteuer für ihre Kund*innen abführen.
[Steuerbehörden]
Hilferuf der Finanzbeamten: Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft warnt, dass Entlastungsgesetze von der Unterbesetzung und unzureichend digitalisierten Finanzverwaltung nicht adäquat umgesetzt werden können. Leidtragend sei auch der Kampf gegen Steuerkriminalität.
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